Statuten und Reglement
Die Jugendmusik gibt jährlich mehrere Tausend Franken aus für Reparaturen der Instrumente, Instrumentenanschaffungen, Uniformenteile kaufen, Uniformen ändern - an dieser Stelle ein grosses Kompliment an Frau Haller.
Für die intakt abgegebenen Instrumenten, Uniformen und das Material trägt während der Zeit in der Jugendmusik der Musikant, die Musikantin die Verantwortung - es gilt die Sorgfaltspflicht!
Die Reglemente "Unterhalt der Instrumente" (Blechblas-, Holzblasinstrumente) geben über die richtige Behandlung und den Unterhalt Auskunft.
Bei allen steht zu Beginn der Grundsatz: "Allgemeines (gemäss reglement JMC). Dieser lautet:
- Uniform, Instrument, Musikalien und Notenständer werden von der JMC leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum des Vereins. Die Eltern oder deren gesetzli-cher Vertreter sind für alle vom Verein leihweise abgegebenen Gegenstände haftbar. Es wird empfohlen, für eventuelle Verluste oder Beschädigungen eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Einschluss von "Obhutsschäden" abzuschliessen.
- Die Benützung der dem Verein gehörenden Instrumente ist ohne Bewilligung des Vor-standes oder Spielleiters nur bei den von der JMC festgesetzten Proben und Anlässen sowie zum Üben zu Hause gestattet.
- Instrument und Uniform sind stets in tadellosem Zustand zu halten. Zur Uniform müssen schwarze Schuhe und dunkle Socken getragen werden.
Die Reglemente können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Unterhalt Blechblasinstrumente.pdf - Unterhalt Holzblasinstrumente.pdf
Das Reglement "Trommel" wird noch nachgeliefert.