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Statuten und Reglement



Instrumente, Uniformen und Material

Die Jugendmusik gibt jährlich mehrere Tausend Franken aus für Reparaturen der Instrumente, Instrumentenanschaffungen, Uniformenteile kaufen, Uniformen ändern - an dieser Stelle ein grosses Kompliment an Frau Haller.

Für die intakt abgegebenen Instrumenten, Uniformen und das Material trägt während der Zeit in der Jugendmusik der Musikant, die Musikantin die Verantwortung - es gilt die Sorgfaltspflicht!

Die Reglemente "Unterhalt der Instrumente" (Blechblas-, Holzblasinstrumente) geben über die richtige Behandlung und den Unterhalt Auskunft.

Bei allen steht zu Beginn der Grundsatz: "Allgemeines (gemäss reglement JMC). Dieser lautet:

  1. Uniform, Instrument, Musikalien und Notenständer werden von der JMC leihweise zur Verfügung gestellt und bleiben Eigentum des Vereins. Die Eltern oder deren gesetzli-cher Vertreter sind für alle vom Verein leihweise abgegebenen Gegenstände haftbar. Es wird empfohlen, für eventuelle Verluste oder Beschädigungen eine Privat-Haftpflichtversicherung mit Einschluss von "Obhutsschäden" abzuschliessen.
  2. Die Benützung der dem Verein gehörenden Instrumente ist ohne Bewilligung des Vor-standes oder Spielleiters nur bei den von der JMC festgesetzten Proben und Anlässen sowie zum Üben zu Hause gestattet.
  3. Instrument und Uniform sind stets in tadellosem Zustand zu halten. Zur Uniform müssen schwarze Schuhe und dunkle Socken getragen werden.

Die Reglemente können hier als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Unterhalt Blechblasinstrumente.pdf  - Unterhalt Holzblasinstrumente.pdf

Das Reglement "Trommel" wird noch nachgeliefert.


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